TERMS & CONDITIONS
Das Vertragsverhältnis zwischen der Posch GmbH
(im Folgenden: „POSCH“) und den Mitgliedern bestimmt sich nach den
folgen-
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
§ § 1 Vertrags(eg)nn
Ihr Mitgliedsvertrag wird mit Annahme Ihres Mitgliedsantrages durch
POSCH
wirksam. Sie bzw. der von Ihnen benannte Nutzer können die Leistungen
von
POSCH im vereinbarten Umfang ab Vertragsbeginn in Anspruch
nehmen. Ver-
tragsbeginn ist Tag der Unterzeichnung bzw. Tag des ersten Trainings.
§ § 2 Vertrags,a-./e)t reis
1. ie Grundertragslaufzeit richtet sich nach der indiiduell eigenständig
ausgewählten Vertragsariante (s. Vorderseite).
ird der Vertrag nicht unter inhaltung einer ndigungsfrist on einem
Monat or Ablauf der Grundlaufzeit gendigt, erlängert er sich auf
unbestimmte eit und ann dann jederzeit mit einer Frist on einem Monat
gendigt werden. er ndigungen bedrfen der extform. er reis ro
inheit ist auf die Grundlaufzeit des jeweiligen Vertrages fixiert.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund für beide Parteien bleibt
hiervon
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das
Mitglied
die vereinbarte Vergütung wiederholt nicht fristgerecht leistet oder bei
wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung. Bei einem
unzumutbaren
Umzug von POSCH (Entfernung vom alten zum neuen Standort ist
größer
30km) .Die Kündigung bedarf der Schri0 form.
2. reisfixierung
er reis wird entsrechend der Vertragsauswahl auf die jeweilige
Grundlaufzeit
fixiert und erhht sich wie folgt
hort die ersten Monate 1 , wchentlich, ab dem . Monat 1 ,
wchentlich Mini die ersten Monate 1 , wchentlich , ab dem .
Monat 1, wchentlich ormal die ersten 12 Monate 11 ,
wchentlich, ab dem 1. Monat 11, wchentlich
uer die ersten 2 Monate 1, wchentlich, ab dem 2. Monat 1 , 2
wchentlich.
. Pausieren des Vertrages
Das Mitglied ist berechtigt, die Mitgliedschaft im Krankheitsfall, für den
Fall
einer Schwangerschaft oder einem anderen wichtigen Grund den Vertrag
bis zu
einer Zeit von maximal zwölf Monaten zu pausieren. Das Mitglied hat das
Pausieren des Vertrages vorher zu beantragen und den Nachweis des
Grundes für
die Pausierung orzulegen. Während der Pause ist das Vertragsverhältnis
ausgesetzt. Es sind während der Pause weiterhin Mitgliedsbeiträge zu
zahlen und
das Mitglied ist nicht berechtigt, die angebotenen Leistungen von
POSCH in
Anspruch zu nehmen. Die pausierte Vertragslaufzeit wird an die reguläre
Vertragslaufzeit angehängt als beitragsfreie eit. Dem Mitglied steht im
Falle der
nicht nur vorübergehenden Verhinderung (siehe hierzu Abs. 1 und 2) der
Inanspruchnahme der Leistungen von POSCH ein
Sonderkündigungsrecht zu.
Die Verhinderung aufgrund von Krankheit sind im Bedarfsfall durch ein
ärztliches Attest eines Facharztes
( Facharzt fr hsialische und ehabilitatie Medizin) zu belegen.
. Das Mitglied kann seine Termine selbst via App bestimmen. Die
Termine
können eine Woche vor beginn gewählt und gebucht werden. Die
Termine sind
verpflichtend und können nur bis 24 Stunden vor Beginn des Trainings
kosten-
frei storniert werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Training
berechnet
und die Einheit gilt als verbraucht und kann nicht nachgeholt werden.
Außnah-
men wie z.B. Krankheit oder beruflich bedingte Verhinderungen sind
hierdurch
ausgeschlossen, jedoch müssen diese rechtzeitig (vor Beginn des
Trainings)
angezeigt werden. Sollte die Stornierung erst nach Beginn der
eigentlichen Trai-
ningseinheit bei POSCH eingehen, gilt die Einheit als verbraucht.
. Nicht in Anspruch genommene Trainingseinheiten sind zu Vergüten.
Sollte
das Mitglied für eine Woche keinen Termin eingetragen haben, wird der
Beitrag
trotzdem fällig. Das Mitglied hat in einem solchen Fall keinen Anspruch,
die
Trainingseinheit nachzuholen.
. Sollte das Mitglied mit drei Monatsbeiträgen im Verzug sein, sind die die
gesamten Beiträge für die Restlaufzeit sofort fällig.
. ofern das Mitglied aufgrund einer Verletzung oder ranheit erhindert ist
am Mraining teilzunehmen, wird statt Mraining ein reines ersonal
raining durchgefhrt.
§ Pers4n,)23e Daten
Die persönlichen Daten werden gemäß §§ 28, 29
Bundesdatenschutzgesetz elek-
tronisch gespeichert. Die Nutzung der Karte und damit das Training in
unserem
Club ist nur dem vertraglichen Nutzer persönlich gestattet, eine
Weitergabe an
dritte hat eine Vertragsstrafe von 500,00 Euro zur folge.
§ Ha-s5r6n-ng
Hausordnung
Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Befolgung der Hausordnung. Die
jeweils
gültige Fassung hängt im Eingangsbereich des jeweiligen Studios aus.
§ Haftung
Die Haftung von POSCH für Schäden des Kunden ist ausgeschlossen.
Von diesem Haftungsausschluss nicht umfasst sind solche Schäden, die
aus der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit
des
Mitglieds, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der POSCH, seiner
ge-
setzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso
ausgenommen von
dem Haftungsausschluss sind Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grobfahrlässigen Pflichtverletzung von POSCH, seiner gesetzlichen
Vertreters
oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung von POSCH für
Wertgegenstände des Kunden ist ebenfalls ausgeschlossen. Die
Mitglieder haben
die Möglichkeit Ihre Wertgegenstände in die dafür vorgesehenen
Schließfächer
zu verstauen. Beim Verlust des Schlüssels muss das Mitglied 10,00 Euro
für
einen Ersatzschlüssel entrichten.
Anschrift/ Sitz der Gesellschaft:
Posch GmbH, idinghausener tr. 1, 2 ad enhausen
el. 1
. Zahlungsweise
Die Beiträge werden per Lastschrift entrichtet. Kosten für eventuell
anfallende
Rücklastschriften trägt der Kunde. Eine andere Zahlungsart (Bar,
Dauerauftrag,
Anschrift der Filialen
c eburg ange tr. a, 1 ceburg, el. 2211
oder Überweisung) ist nicht mglich.
§ 1 Le)st-ngs(es23re)(-ng
1. Geringfügige Änderungen oder Beschränkungen des Angebotes – wie
insbe-
sondere der Wechsel des Kursprogrammes – bleibt POSCH vorbehalten.
Aus der
Leistungsvereinbarung lassen sich keine Rechte auf einzelne dieser
Leistungen
oder auf Aufrechterhaltung der Bedingungen herleiten, auch wenn sie
zunächst
oder vorübergehend kostenlos gewährt wurden. POSCH kann (auch
teilweise)
zur Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen
bis zu 3
Wochen im Kalenderjahr schließen, ohne dass das den Kunden
berechtigt, seine
Leistungen zu kürzen.
Mail: info@posch-fitness.de
www.posch-fitness.de
2. Dem Mitglied für EMS-Training steht ein Training pro Woche zu. Die
Trainingseinheit dauert 20 Minuten. Dieses wird nach dem jeweilig
ausge-
wählten Tarif per Sepalastschrifteinzug vergütet. In Ausnahmefällen,
können
auch mehrere Trainingseinheiten pro Woche stattfinden, diese sind
jedoch zuvor
mit POSCH abzuklären. Sollten mehrere Trainingseinheiten in einer
Woche
stattfinden, werden diese zum jeweilig ausgewählten Tarif (s.
Vorderseite) per
Sepalastschifteinzug berechnet.