AGB

TERMS & CONDITIONS

Das Vertragsverhältnis zwischen der Posch GmbH

(im Folgenden: „POSCH“) und den Mitgliedern bestimmt sich nach den

folgen-

den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

§ § 1 Vertrags(eg)nn

Ihr Mitgliedsvertrag wird mit Annahme Ihres Mitgliedsantrages durch

POSCH

wirksam. Sie bzw. der von Ihnen benannte Nutzer können die Leistungen

von

POSCH im vereinbarten Umfang ab Vertragsbeginn in Anspruch

nehmen. Ver-

tragsbeginn ist Tag der Unterzeichnung bzw. Tag des ersten Trainings.

§ § 2 Vertrags,a-./e)t reis

1. ie Grundertragslaufzeit richtet sich nach der indiiduell eigenständig

ausgewählten Vertragsariante (s. Vorderseite).

ird der Vertrag nicht unter inhaltung einer ndigungsfrist on einem

Monat or Ablauf der Grundlaufzeit gendigt, erlängert er sich auf

unbestimmte eit und ann dann jederzeit mit einer Frist on einem Monat

gendigt werden. er ndigungen bedrfen der extform. er reis ro

inheit ist auf die Grundlaufzeit des jeweiligen Vertrages fixiert.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund für beide Parteien bleibt

hiervon

unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das

Mitglied

die vereinbarte Vergütung wiederholt nicht fristgerecht leistet oder bei

wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung. Bei einem

unzumutbaren

Umzug von POSCH (Entfernung vom alten zum neuen Standort ist

größer

30km) .Die Kündigung bedarf der Schri0 form.

2. reisfixierung

er reis wird entsrechend der Vertragsauswahl auf die jeweilige

Grundlaufzeit

fixiert und erhht sich wie folgt

hort die ersten Monate 1 , wchentlich, ab dem . Monat 1 ,

wchentlich Mini die ersten Monate 1 , wchentlich , ab dem .

Monat 1, wchentlich ormal die ersten 12 Monate 11 ,

wchentlich, ab dem 1. Monat 11, wchentlich

uer die ersten 2 Monate 1, wchentlich, ab dem 2. Monat 1 , 2

wchentlich.

. Pausieren des Vertrages

Das Mitglied ist berechtigt, die Mitgliedschaft im Krankheitsfall, für den

Fall

einer Schwangerschaft oder einem anderen wichtigen Grund den Vertrag

bis zu

einer Zeit von maximal zwölf Monaten zu pausieren. Das Mitglied hat das

Pausieren des Vertrages vorher zu beantragen und den Nachweis des

Grundes für

die Pausierung orzulegen. Während der Pause ist das Vertragsverhältnis

ausgesetzt. Es sind während der Pause weiterhin Mitgliedsbeiträge zu

zahlen und

das Mitglied ist nicht berechtigt, die angebotenen Leistungen von

POSCH in

Anspruch zu nehmen. Die pausierte Vertragslaufzeit wird an die reguläre

Vertragslaufzeit angehängt als beitragsfreie eit. Dem Mitglied steht im

Falle der

nicht nur vorübergehenden Verhinderung (siehe hierzu Abs. 1 und 2) der

Inanspruchnahme der Leistungen von POSCH ein

Sonderkündigungsrecht zu.

Die Verhinderung aufgrund von Krankheit sind im Bedarfsfall durch ein

ärztliches Attest eines Facharztes

( Facharzt fr hsialische und ehabilitatie Medizin) zu belegen.

. Das Mitglied kann seine Termine selbst via App bestimmen. Die

Termine

können eine Woche vor beginn gewählt und gebucht werden. Die

Termine sind

verpflichtend und können nur bis 24 Stunden vor Beginn des Trainings

kosten-

frei storniert werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Training

berechnet

und die Einheit gilt als verbraucht und kann nicht nachgeholt werden.

Außnah-

men wie z.B. Krankheit oder beruflich bedingte Verhinderungen sind

hierdurch

ausgeschlossen, jedoch müssen diese rechtzeitig (vor Beginn des

Trainings)

angezeigt werden. Sollte die Stornierung erst nach Beginn der

eigentlichen Trai-

ningseinheit bei POSCH eingehen, gilt die Einheit als verbraucht.

. Nicht in Anspruch genommene Trainingseinheiten sind zu Vergüten.

Sollte

das Mitglied für eine Woche keinen Termin eingetragen haben, wird der

Beitrag

trotzdem fällig. Das Mitglied hat in einem solchen Fall keinen Anspruch,

die

Trainingseinheit nachzuholen.

. Sollte das Mitglied mit drei Monatsbeiträgen im Verzug sein, sind die die

gesamten Beiträge für die Restlaufzeit sofort fällig.

. ofern das Mitglied aufgrund einer Verletzung oder ranheit erhindert ist

am Mraining teilzunehmen, wird statt Mraining ein reines ersonal

raining durchgefhrt.

§ Pers4n,)23e Daten

Die persönlichen Daten werden gemäß §§ 28, 29

Bundesdatenschutzgesetz elek-

tronisch gespeichert. Die Nutzung der Karte und damit das Training in

unserem

Club ist nur dem vertraglichen Nutzer persönlich gestattet, eine

Weitergabe an

dritte hat eine Vertragsstrafe von 500,00 Euro zur folge.

§ Ha-s5r6n-ng

Hausordnung

Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Befolgung der Hausordnung. Die

jeweils

gültige Fassung hängt im Eingangsbereich des jeweiligen Studios aus.

§ Haftung

Die Haftung von POSCH für Schäden des Kunden ist ausgeschlossen.

Von diesem Haftungsausschluss nicht umfasst sind solche Schäden, die

aus der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit

des

Mitglieds, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der POSCH, seiner

ge-

setzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso

ausgenommen von

dem Haftungsausschluss sind Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder

grobfahrlässigen Pflichtverletzung von POSCH, seiner gesetzlichen

Vertreters

oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung von POSCH für

Wertgegenstände des Kunden ist ebenfalls ausgeschlossen. Die

Mitglieder haben

die Möglichkeit Ihre Wertgegenstände in die dafür vorgesehenen

Schließfächer

zu verstauen. Beim Verlust des Schlüssels muss das Mitglied 10,00 Euro

für

einen Ersatzschlüssel entrichten.

Anschrift/ Sitz der Gesellschaft:

Posch GmbH, idinghausener tr. 1, 2 ad enhausen

el. 1

. Zahlungsweise

Die Beiträge werden per Lastschrift entrichtet. Kosten für eventuell

anfallende

Rücklastschriften trägt der Kunde. Eine andere Zahlungsart (Bar,

Dauerauftrag,

Anschrift der Filialen

c eburg ange tr. a, 1 ceburg, el. 2211

oder Überweisung) ist nicht mglich.

§ 1 Le)st-ngs(es23re)(-ng

1. Geringfügige Änderungen oder Beschränkungen des Angebotes – wie

insbe-

sondere der Wechsel des Kursprogrammes – bleibt POSCH vorbehalten.

Aus der

Leistungsvereinbarung lassen sich keine Rechte auf einzelne dieser

Leistungen

oder auf Aufrechterhaltung der Bedingungen herleiten, auch wenn sie

zunächst

oder vorübergehend kostenlos gewährt wurden. POSCH kann (auch

teilweise)

zur Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen

bis zu 3

Wochen im Kalenderjahr schließen, ohne dass das den Kunden

berechtigt, seine

Leistungen zu kürzen.

Mail: info@posch-fitness.de

www.posch-fitness.de

2. Dem Mitglied für EMS-Training steht ein Training pro Woche zu. Die

Trainingseinheit dauert 20 Minuten. Dieses wird nach dem jeweilig

ausge-

wählten Tarif per Sepalastschrifteinzug vergütet. In Ausnahmefällen,

können

auch mehrere Trainingseinheiten pro Woche stattfinden, diese sind

jedoch zuvor

mit POSCH abzuklären. Sollten mehrere Trainingseinheiten in einer

Woche

stattfinden, werden diese zum jeweilig ausgewählten Tarif (s.

Vorderseite) per

Sepalastschifteinzug berechnet.